RA Denis Hinnah
Kappungsgrenze / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.
Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.
Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.
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Telefonberatung Gut beraten
Telefonberatung Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.
Telefonberatung Kompetente Beratung. Gerne wieder !
Telefonberatung Gute Unterstützung,schnelle Kompetente Hilfe!
Telefonberatung laienverständlich Sachstand und Prioritäten kurz und bündig erklärt und auf den Punk gebracht. Sehr angenehmes Telefonat. Vielen DANK Herr Hinnah.
Telefonberatung Also so einen netten und kompetenten Anwalt hab ich lange nicht mehr gesehen, leider ist der nicht in meiner Stadt sonst wäre mit meinen Anliegen sofort bei ihm.PS: Danke nochmal Herr Hinna