Rechtsanwalt

Menu

RA Samet Sen

Kappungsgrenze / Mietrecht
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail Rechtsberatung,
Beratung in meiner Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall


Meine Bewertungen

4,9

166 Bewertungen

5
4
3
2
1

Telefonberatung Sehr freundlich und kompetent. Keine telefonische Warteschleife. Ich kam sofort dran.

Telefonberatung Sehr gut.

Telefonberatung Danke ihnen wirklich von Herzen

Telefonberatung Sehr freundlich und sehr kompetent! Gerne wieder.

Telefonberatung Super Auskunft, sehr professionell.

Telefonberatung Sehr kompetent. Meine Rechtsfrage wurde innerhalb von wenigen Minuten beantwortet. Klare Empfehlung!


Mein Beratungsangebot


Rechtsanwälte für Mietrecht