RA Matthias Reichwald
Kappungsgrenze / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.
Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.
Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.
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Telefonberatung Sehr nett und kompetent. Dankeschön
Telefonberatung Herr Reichwald hat mein Anliegen sehr gut und schnell verstanden und mich klar und verständlich und absolut angemessen beraten.Besten Dank hierfür!Dr. Armin Roth
Telefonberatung Vielen herzlichen Dank für die Beratung
Telefonberatung Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
Telefonberatung Super vielen Dank
Telefonberatung Sehr freundlich und hilfreich! Danke!