RA Stefan Rogalla
Kappungsgrenze / Mietrecht
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail Rechtsberatung,
✓ Beratung in meiner Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.
Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.
Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Meine Bewertungen
196 Bewertungen
Telefonberatung Das war eine präzise Beratung, danke.
Telefonberatung Brauche dringend ihre Hilfe
Telefontermin Am Vortag Panik und Angst gehabt, weil ich dachte ich verliere alles.Herr Rogalla hat mich aber schnell eines besseren belehrt. So kann der Tag starten :)
Telefonberatung Versuche das, zu machen
Telefonberatung Sehr kompetente Beratung auf den Punkt gebracht bin sehr zufrieden
Telefonberatung Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Hat mir bei meinen Fragen geholfen und hoffe mein Problem wird sich lösen lassenVielen Dank