RAin Claudia C. Obermann
Kappungsgrenze / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.
Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.
Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.
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Telefontermin Frau RA`in Obermann hat mich erneut ganz hervorragend beraten. Wenn man rechtlich nicht mehr weiter weiss, ist man bei ihr bestens aufgehoben! Langjährige Berufserfahrung, hohe fachliche Qualifikation, großes Engagement und eine sehr sympathische Persönlichkeit zeichnen Frau RA`in Obermann aus. Klare Weiterempfehlung und Ganz herzlichen Dank!
Telefonberatung Wie immer konnte Frau RA Obermann mir die richtigen Tipps geben.
Telefonberatung Super schnelle kompetente Beratung !Schade, dass Sie so weit weg sind. Frau Obermann wäre meine Anwältin!!!!!
Telefonberatung Danke
Telefontermin Sehr kompetent, sehr freundlich, absolut empfehlenswert!
Telefonberatung Angenehmes Gespräch Kompetenz pur!