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Verkehrsrecht Handyverstoß - telefonische Rechtsberatung

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Ein Kraftfahrer, der während der Fahrt das Mobiltelefon zur Kommunikation benutzt, handelt ordnungswidrig.

Dies ist auch dann der Fall, wenn durch das Benutzen des Telefons keine Fahrfehler begangen werden.

Maßgeblich ist, ob der Motor des Kraftfahrzeuges läuft oder nicht, wenn das  Mobiltelefon benutzt wird.

Bei Zuwiderhandlungen drohen verschiedene Sanktionen, angefangen von Geldbußen und 1 bis 2 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt bis hin zu einem Monat Fahrverbot.

Ausnahmen gelten bei der Benutzung von Freisprechanlagen, da es darauf ankommt, dass die Hände frei sind, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Verkehrsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Verkehrsrecht zu erhalten.


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RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.

RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat

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