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Ein Kraftfahrer, der während der Fahrt das Mobiltelefon zur Kommunikation benutzt, handelt ordnungswidrig.

Dies ist auch dann der Fall, wenn durch das Benutzen des Telefons keine Fahrfehler begangen werden.

Maßgeblich ist, ob der Motor des Kraftfahrzeuges läuft oder nicht, wenn das  Mobiltelefon benutzt wird.

Bei Zuwiderhandlungen drohen verschiedene Sanktionen, angefangen von Geldbußen und 1 bis 2 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt bis hin zu einem Monat Fahrverbot.

Ausnahmen gelten bei der Benutzung von Freisprechanlagen, da es darauf ankommt, dass die Hände frei sind, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.


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RAin Obermann Super schnelle unkomplizierte Beratung

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RAin Obermann Sehr kompetente Beratung - vielen Dank!

RA Syroth Sehr hilfreich.

RA Pietsch Perfekte Beratung.

RA Adamek Super lieber und geduldiger Anwalt ! Immer wieder gerne


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