Telefontermin für eine Beratung im Verkehrsrecht vereinbaren
RA Blume: Handyverstoß
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Telefontermin buchen
Ein Kraftfahrer, der während der Fahrt das Mobiltelefon zur Kommunikation benutzt, handelt ordnungswidrig.
Dies ist auch dann der Fall, wenn durch das Benutzen des Telefons keine Fahrfehler begangen werden.
Maßgeblich ist, ob der Motor des Kraftfahrzeuges läuft oder nicht, wenn das Mobiltelefon benutzt wird.
Bei Zuwiderhandlungen drohen verschiedene Sanktionen, angefangen von Geldbußen und 1 bis 2 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt bis hin zu einem Monat Fahrverbot.
Ausnahmen gelten bei der Benutzung von Freisprechanlagen, da es darauf ankommt, dass die Hände frei sind, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Verkehrsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Verkehrsrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.