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RAin Obermann: Alkohol-und Drogenmißbrauch
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Alkohol- und Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere dann nicht, wenn infolge von Trunkenheit und Rausch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht wird.
Eine Trunkenheit wird bei einer geringfügigen Blutalkoholkonzentration (BAK) als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei höheren Promillezahlen jedoch als Straftat, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Konsequenz hat (§69 a StGB).
Bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration wird die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, anordnen.
Eine Intoxikation aufgrund von anderen berauschenden Substanzen ist dann strafbar, wenn der Kraftfahrzeugführer Ausfallerscheinungen hat, respektive Fahrfehler macht. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist dies nicht unbedingt nötig, da es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.
Auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand kann unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
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Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!
Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
Telefonberatung Liebe Frau Obermann, habe gerade mit Ihnen telefoniert und bin 100ig zufrieden für Ihre so freundliche Beratung. Vielen lieben Dank und freundliche Grüße Helga Westerhausen
Telefontermin ⭐⭐⭐⭐⭐Ich hatte eine ausgezeichnete Erfahrung mit der Beratung! Mit Frau Obermann war äußerst kompetent, freundlich und haben sich Zeit genommen, um auf all meine Fragen einzugehen. Die Informationen wurden klar und verständlich vermittelt, und ich fühlte mich während des gesamten Prozesses sehr gut betreut. Ich kann diese Beratungsstelle nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Telefonberatung Frau Rechtsanwaeltin Obermann beraet zu allen Sachfrage sehr fachkompetent und mit Empathie, ich kann daher eine Beratung durch Frau Rechtsanwaeltin Obermann sehr empfehlen, vielen Dank dafuer.
Telefonberatung Sehr gute und komponente Beratung; jederzeit wieder