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RAin Obermann: Alkohol-und Drogenmißbrauch
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Alkohol- und Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere dann nicht, wenn infolge von Trunkenheit und Rausch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht wird.
Eine Trunkenheit wird bei einer geringfügigen Blutalkoholkonzentration (BAK) als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei höheren Promillezahlen jedoch als Straftat, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Konsequenz hat (§69 a StGB).
Bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration wird die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, anordnen.
Eine Intoxikation aufgrund von anderen berauschenden Substanzen ist dann strafbar, wenn der Kraftfahrzeugführer Ausfallerscheinungen hat, respektive Fahrfehler macht. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist dies nicht unbedingt nötig, da es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.
Auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand kann unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
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Telefontermin Ich war sehr angetan von der liebenswürdigen Art und umfangreichen Beratung. Meine Fragen wurden geklärt.Terminvorschläge sogar auch am frühen Abend, was mir sehr entgegenkam. Vielen Dank!
Telefonberatung Wie immer, Frau Obermann ist unschlagbar in allen Rechtsgebieten.
Telefontermin Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!
Telefonberatung Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!
Telefontermin Wiederholt beraten und immer perfekt auf den Punkte gebracht. Man weiß, was man tun muss. Dankeschön.
Telefonberatung -------------- gut