Rechtsanwalt

Menu

Alkohol-und Drogenmißbrauch Rechtsberatung

Verkehrsrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Alkohol- und Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere dann nicht, wenn infolge von Trunkenheit und Rausch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht wird.

Eine Trunkenheit wird bei einer geringfügigen Blutalkoholkonzentration (BAK) als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei höheren Promillezahlen jedoch als Straftat, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Konsequenz hat (§69 a StGB).

Bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration wird die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, anordnen.

Eine Intoxikation aufgrund von anderen berauschenden Substanzen ist dann strafbar, wenn der Kraftfahrzeugführer Ausfallerscheinungen hat, respektive Fahrfehler macht. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist dies nicht unbedingt nötig, da es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.

Auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand kann unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

11800 Bewertungen

5
4
3
2
1

RA Hetényi Professionel

RAin Obermann Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!

RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.

RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung

RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht