Krankenversicherung - E-Mail Beratung
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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).
Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.
Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.
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RA Hetényi Hat mir einen guten Rat gegeben den ich jetzt umsetzen werde
RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RA Adamek Besten Dank für die Beratung und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RAin Hellmann Sehr gut.
RAin Hellmann Gute Beratung, kommt schnell auf den Punkt
RA Hetényi Hat die Fragen beantworten können.