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Sozialrecht Krankenversicherung - telefonische Rechtsberatung

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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).

Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.

Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.


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RA Hetényi Hat mir einen guten Rat gegeben den ich jetzt umsetzen werde

RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe

RA Adamek Besten Dank für die Beratung und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe

RAin Hellmann Sehr gut.

RAin Hellmann Gute Beratung, kommt schnell auf den Punkt

RA Hetényi Hat die Fragen beantworten können.


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