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Krankenversicherung - E-Mail Beratung

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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).

Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.

Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.

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10608 Bewertungen

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RA Adamek Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung!

RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.

RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.

RAin Obermann Sehr zufrieden

RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)


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