Krankenversicherung Rechtsberatung
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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).
Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.
Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.
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RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
RA Hetényi Meine Anfrage wurde von Rechtsanwalt Hetenyi schnell, ausgesprochen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich würde mich wieder an ihn wenden. Danke
RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!