Krankenversicherung Rechtsberatung
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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).
Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.
Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.
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RA Hetényi Überraschend gute Beratung - es wurde sehr interessiert und gründlich nachgefragt und es wurden nicht nur oberflächlich sondern sehr fundiert Antworten begründet und weitere Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Für mich in Zukunft schon bei kleineren Unstimmigkeiten im Vorfeld eine gute Möglichkeit, bessere ( weil rechtlich gut informiert) Entscheidungen zu treffen. In diesem Sinne auch vom Preis-Leistungsaspekt her ganz klar sehr empfehlenswert. Noch einmal herzlichen Dank!
RAin Obermann Es ist für mich ein Glück Frau Obermann als Rechtsanwältin gefunden zu haben. Sehr empfehlenswert!
RAin Obermann Fachanwältin mit Know How & Biss, sehr kompetent, mutmachend & menschlich top - ich hatte bei Frau Obermann eine tolle Beratung, die mir wirklich weiterhalf.
RAin Obermann perfekt!
RAin Obermann Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.
RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank