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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).

Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.

Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.


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RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.

RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung

RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.

RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt

RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank

RAin Ordemann sehr zufrieden


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