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Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).

Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.

Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Syroth Sehr schnelle, genaue und ausführliche Beratung.

RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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