RAin Uta Ordemann
Krankenversicherung / Sozialrecht
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Als Rechtsanwältin für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.
Die (gesetzliche) Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedem zusteht, es sei denn, er lässt sich befreien, da er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Zusätzlich ist es möglich, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die besondere ärztliche und medizinische Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden (zum Beispiel zahnärztliche Zusatzkosten).
Die Krankenversicherungsbeiträge sind von der Versicherten in der Regel selbst zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft in der Versicherung nicht freiwillig ist.
Bei Arbeitslosen werden diese Beiträge von der Bundesagentur der Arbeit gezahlt.
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Telefonberatung Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank
Telefontermin Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen
Telefonberatung Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann
Telefonberatung Sehr gute Beratung, vielen Dank!
Telefonberatung Sehr gute Beratung, Kompetent und freundlicher Kontakt !!Recht Herzlichen Dank
Telefonberatung Das Thema war nicht Ihr Spezialgebiet, was sie sofort angemerkt und mich an eine spezialisierte Kollegin verwiesen hat.