Rotlichtverstoß - E-Mail Beratung
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Ein nachweisbar geahndeter Rotlichtverstoß ist für einen Beschuldigten schon deshalb extrem ärgerlich, weil er (anders als "nur" ein Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit) in jedem Fall ein Fahrverbot nach sich zieht.
Die Tatsache, dass die Beweisführung praktisch ausschließlich über Fotos erfolgt, eröffnet dem Beschuldigten oft Angriffspunkte. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Fotos unscharf sind oder der Fahrzeugführer aus anderen Gründen nur undeutlich zu erkennen ist, etwa weil der Rückspiegel Teile des Gesichtes verdeckt.
Eine Beurteilung der Erfolgsaussicht kann selbstverständlich immer nur individuell und einzelfallbezogen erfolgen.
Fast immer ist der Rechtsbehelf des Einspruchs aber empfehlenswert.
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RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.
RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch
RA Kaplan bestens
RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
RAin Obermann Wir immer bestens
RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung