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Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Beratung zum Thema: Rotlichtverstoß.
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Ein nachweisbar geahndeter Rotlichtverstoß ist für einen Beschuldigten schon deshalb extrem ärgerlich, weil er (anders als "nur" ein Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit) in jedem Fall ein Fahrverbot nach sich zieht.

Die Tatsache, dass die Beweisführung praktisch ausschließlich über Fotos erfolgt, eröffnet dem Beschuldigten oft Angriffspunkte. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Fotos unscharf sind oder der Fahrzeugführer aus anderen Gründen nur undeutlich zu erkennen ist, etwa weil der Rückspiegel Teile des Gesichtes verdeckt.

Eine Beurteilung der Erfolgsaussicht kann selbstverständlich immer nur individuell und einzelfallbezogen erfolgen.

Fast immer ist der Rechtsbehelf des Einspruchs aber empfehlenswert.

Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.

Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.

Kanzlei Standorte: Bad Aibling, Bad Vilbel, Berlin, Bremen, Dietzenbach, Frankfurt am Main, Lübben (Spreewald), Niederkrüchten, Osnabrück, Zwingenberg .


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