Rotlichtverstoß Rechtsberatung
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Ein nachweisbar geahndeter Rotlichtverstoß ist für einen Beschuldigten schon deshalb extrem ärgerlich, weil er (anders als "nur" ein Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit) in jedem Fall ein Fahrverbot nach sich zieht.
Die Tatsache, dass die Beweisführung praktisch ausschließlich über Fotos erfolgt, eröffnet dem Beschuldigten oft Angriffspunkte. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Fotos unscharf sind oder der Fahrzeugführer aus anderen Gründen nur undeutlich zu erkennen ist, etwa weil der Rückspiegel Teile des Gesichtes verdeckt.
Eine Beurteilung der Erfolgsaussicht kann selbstverständlich immer nur individuell und einzelfallbezogen erfolgen.
Fast immer ist der Rechtsbehelf des Einspruchs aber empfehlenswert.
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RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.
RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
RAin Ordemann sehr zufrieden