Sozialgericht Rechtsberatung
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Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.
Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.
Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.
Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.
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RA Hetényi Gute Beratung, er war etwas misstrauisch, was ich nicht nachvollziehen konnte und kann, aber die Beratung war zielführend. Würde wohl wieder anrufen.
RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com
RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....
RA Bangert Sehr gut
RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!
RA Adamek Sehr freundlich