Anwaltskanzlei für Sozialrecht
Beratung zum Thema: Sozialgericht.
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Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.
Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.
Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.
Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.
Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.
Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.
Kanzlei Standorte: Bad Vilbel, Hamburg, Leipzig.
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