Sozialrecht Sozialgericht - telefonische Rechtsberatung
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Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.
Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.
Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.
Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
10581 Bewertungen
RAin Obermann Wir immer bestens
RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für das nette Gespräch bezüglich meines Sohnes.Danke
RA Hetényi klare, verständliche Auskunft
RAin Obermann Wie immer sehr zufrieden.
RA Hetényi Kurz, prägnant und deutlich