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RA Hont Péter Hetényi

Sozialgericht / Sozialrecht
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Als Rechtsanwalt für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.

Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.

Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.

Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.

Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.


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