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RA Stefan Rogalla

Schadensersatz / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.

Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.

In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.

Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.


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Telefontermin Am Vortag Panik und Angst gehabt, weil ich dachte ich verliere alles.Herr Rogalla hat mich aber schnell eines besseren belehrt. So kann der Tag starten :)

Telefonberatung Versuche das, zu machen

Telefonberatung Sehr kompetente Beratung auf den Punkt gebracht bin sehr zufrieden

Telefonberatung Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Hat mir bei meinen Fragen geholfen und hoffe mein Problem wird sich lösen lassenVielen Dank

Telefonberatung Sehr hilfreich.

Telefonberatung Sehr gute Beratung sehr gerne wieder.


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