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RA Olaf Beyer

Schadensersatz / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.

Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.

In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.

Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.


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Telefontermin Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!

Telefontermin Sehr kompetente Beratung auf jeden Fall ampfenswert

Telefontermin Klasse Erstberatung - sehr zu empfehlen!Vielen Dank!

E-Mail Beratung Sehr ausführliche Analyse, sehr greifbare Empfehlungen!

Telefontermin Extrem kompetent, übergreifendes Wissen bzgl mehrerer Fachgebiete. Freundlich, kommunikativ. Ein fachlicher Überflieger mit auch sozialer Kompetenz. Mehr geht nicht.

Telefontermin Wie immer Top-Beratung, Herr Beyer nimmt sich ausreichend Zeit, ist sehr zielorientiert und klar, sachlich und dabei humorvoll. Ich fühle mich sehr gut beraten bei ihm, mit Sachverstand und Esprit.


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