RAin Claudia C. Obermann
Schadensersatz / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
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1311 Bewertungen
Telefonberatung Wie immer sehr zufrieden.
Telefonberatung Vielen Dank für die professionelle Beratung! Wenn ich könnte würde ich 10 Sterne geben!
Telefonberatung Kurz und bündig auf den Punkt. Dazu sehr freundlich.
Telefonberatung Eine phantastische Beratung die viele neue Aspekte eröffnete.vielen Dank!
Telefontermin Immer wieder spitze!Immer wieder gern.Vielen Dank Frau Obermann für die professionelle und schnelle Unterstützung.
Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann war umfassend und ganz hervorragend! Mir wurde sehr gut weitergeholfen. Besser kann es nicht sein! Daher ganz klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!