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Schadensersatz Rechtsberatung

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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.

Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.

In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.

Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.


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RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Sehr nette und kompetente Beratung. Gerne wieder

RA Pietsch Ganz ok

RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Adamek Danke für die Beratung.


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