RA Denis Hinnah
Mieterhöhungen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.
Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.
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Telefonberatung Gut beraten
Telefonberatung Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.
Telefonberatung Kompetente Beratung. Gerne wieder !
Telefonberatung Gute Unterstützung,schnelle Kompetente Hilfe!
Telefonberatung laienverständlich Sachstand und Prioritäten kurz und bündig erklärt und auf den Punk gebracht. Sehr angenehmes Telefonat. Vielen DANK Herr Hinnah.
Telefonberatung Also so einen netten und kompetenten Anwalt hab ich lange nicht mehr gesehen, leider ist der nicht in meiner Stadt sonst wäre mit meinen Anliegen sofort bei ihm.PS: Danke nochmal Herr Hinna