RA Matthias Reichwald
Mieterhöhungen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mieterhöhungen.
Es gibt zum Einen die Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 558 a BGB. Daneben gibt es auch die Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß 558b BGB.
Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mietspiegel Berücksichtigung finden und die derzeit bei 20 % liegende Kappungsgrenze eingehalten werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss der Vermieter klar darlegen, dass die durchgeführte Modernisierung eine tatsächliche Wertsteigerung darstellt.
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Telefonberatung Sehr nett und kompetent. Dankeschön
Telefonberatung Herr Reichwald hat mein Anliegen sehr gut und schnell verstanden und mich klar und verständlich und absolut angemessen beraten.Besten Dank hierfür!Dr. Armin Roth
Telefonberatung Vielen herzlichen Dank für die Beratung
Telefonberatung Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
Telefonberatung Super vielen Dank
Telefonberatung Sehr freundlich und hilfreich! Danke!