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RA Olaf Beyer

Erblasser / Erbrecht
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Als Rechtsanwalt für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Der Erblasser ist immer eine natürliche Person, dessen Tod den sogenannten Erbfall auslöst.

Dies bedeutet in der Regel, dass mit dem Ableben des Erblassers dessen Gesamtvermögen auf den oder die Erben übergeht (§ 1922 Absatz 1 BGB). Existiert nicht nur ein Erbe, sondern mehrere, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft.

Eine besondere Stellung nimmt die sogenannte Alleinerbschaft ein. Dieser Begriff ist insofern etwas irreführend, da Alleinerbschaft nicht notwendigerweise bedeutet, dass alle anderen gar nichts mehr bekommen, sondern ihnen nur (aber immerhin) der Pflichtteil zusteht.


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E-Mail Beratung Zielführende Einschätzung, kompetent und verlässlich, schnelle Antwort, verständliche Aussagen, konnte das Problem abschließend klären, freundlich und zugewandt, fachkundig und erfahren. Ich fühle mich umfassend und eindeutig beraten. Eine große Hilfestellung. Vielen Dank, jederzeit gerne wieder!

E-Mail Beratung Die Fragen und Nachfragen wurden alle sehr zügig und ausführlich beantworten.

E-Mail Beratung Ich war zufrieden. Er hat meine Frage(n) beantwortet, mir darüber hinaus Tipps gegeben und auch nochmals mir die Vorgehensweise zu meinem Thema erklärt.

Telefontermin Herr Beyer hat sich wirklich Zeit genommen und uns im Rahmen der telefonischen Beratung viele hilfreiche Tipps und Anregungen gegeben. Empfehlenswert!!!

Telefonberatung Sehr kompetent und hilfreich. Sehr zu empfehlen.

E-Mail Beratung Vielen Dank für die gute Beratung!


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