RAin Annette Heindörfer
Erblasser / Erbrecht
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Als Fachanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.
Der Erblasser ist immer eine natürliche Person, dessen Tod den sogenannten Erbfall auslöst.
Dies bedeutet in der Regel, dass mit dem Ableben des Erblassers dessen Gesamtvermögen auf den oder die Erben übergeht (§ 1922 Absatz 1 BGB). Existiert nicht nur ein Erbe, sondern mehrere, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft.
Eine besondere Stellung nimmt die sogenannte Alleinerbschaft ein. Dieser Begriff ist insofern etwas irreführend, da Alleinerbschaft nicht notwendigerweise bedeutet, dass alle anderen gar nichts mehr bekommen, sondern ihnen nur (aber immerhin) der Pflichtteil zusteht.
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Telefonberatung Sehr kompetent, sind sehr zufrieden!
Telefonberatung Ich wurde super gut im Erbrecht beraten.Frau Heindörfer ist kompetent und weis, worüber sie spricht.
Telefonberatung Fühlte mich sehr gut beraten
Telefonberatung Frage wurde schnell und sicher beantwortet.
Telefonberatung Vielen Dank Frau Heindörfer für die ausführliche, kompetente Beratung, sowie die Tipps für meine weitere Vorgehensweise!!!
Telefonberatung Vielen Dank Frau Heindörfer für Ihre sehr kompetente und hilfreiche Beratung