RAin Claudia C. Obermann
Erblasser / Erbrecht
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Als Rechtsanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.
Der Erblasser ist immer eine natürliche Person, dessen Tod den sogenannten Erbfall auslöst.
Dies bedeutet in der Regel, dass mit dem Ableben des Erblassers dessen Gesamtvermögen auf den oder die Erben übergeht (§ 1922 Absatz 1 BGB). Existiert nicht nur ein Erbe, sondern mehrere, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft.
Eine besondere Stellung nimmt die sogenannte Alleinerbschaft ein. Dieser Begriff ist insofern etwas irreführend, da Alleinerbschaft nicht notwendigerweise bedeutet, dass alle anderen gar nichts mehr bekommen, sondern ihnen nur (aber immerhin) der Pflichtteil zusteht.
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Telefontermin Top!
Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!
Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!
Telefontermin Kompetent in allen Bereichen
Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“
Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!