Rechtsanwalt

Menu

Erblasser Rechtsberatung

Erbrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Der Erblasser ist immer eine natürliche Person, dessen Tod den sogenannten Erbfall auslöst.

Dies bedeutet in der Regel, dass mit dem Ableben des Erblassers dessen Gesamtvermögen auf den oder die Erben übergeht (§ 1922 Absatz 1 BGB). Existiert nicht nur ein Erbe, sondern mehrere, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft.

Eine besondere Stellung nimmt die sogenannte Alleinerbschaft ein. Dieser Begriff ist insofern etwas irreführend, da Alleinerbschaft nicht notwendigerweise bedeutet, dass alle anderen gar nichts mehr bekommen, sondern ihnen nur (aber immerhin) der Pflichtteil zusteht.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

10514 Bewertungen

5
4
3
2
1

RAin Obermann Super schnelle unkomplizierte Beratung

RA Bangert sm oben 5 sterne

RAin Obermann Sehr kompetente Beratung - vielen Dank!

RA Syroth Sehr hilfreich.

RA Pietsch Perfekte Beratung.

RA Adamek Super lieber und geduldiger Anwalt ! Immer wieder gerne


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Erbrecht