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RAin Hieble-Fritz: Rotlichtverstoß
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Ein nachweisbar geahndeter Rotlichtverstoß ist für einen Beschuldigten schon deshalb extrem ärgerlich, weil er (anders als "nur" ein Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit) in jedem Fall ein Fahrverbot nach sich zieht.
Die Tatsache, dass die Beweisführung praktisch ausschließlich über Fotos erfolgt, eröffnet dem Beschuldigten oft Angriffspunkte. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Fotos unscharf sind oder der Fahrzeugführer aus anderen Gründen nur undeutlich zu erkennen ist, etwa weil der Rückspiegel Teile des Gesichtes verdeckt.
Eine Beurteilung der Erfolgsaussicht kann selbstverständlich immer nur individuell und einzelfallbezogen erfolgen.
Fast immer ist der Rechtsbehelf des Einspruchs aber empfehlenswert.
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Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!
Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.
Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe
Telefonberatung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.
Telefonberatung Sher geht