Vermögensdelikte Rechtsberatung
Strafrecht Rechtsanwalt:
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail-Rechtsberatung,
✓ Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Gesamtbewertung
12205 Bewertungen
RAin Obermann Perfekte Beratung, engagiert und freundlich. Uneingeschränkt weiter zu empfehlen; vielen Dank.
RAin Draudt-Syroth Sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Hoch qualifiziert, sehr engagiert und auch sehr sympathisch! Besser geht`s nicht! Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
RA Adamek 5
RA Hetényi Sher gut
RAin Hellmann Schnelle und professionelle Hilfe