RA Bernhard Adamek
Vermögensdelikte / Strafrecht
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Als Rechtsanwalt für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.
Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
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Telefonberatung Kurze und absolut präzise Beratung. Besten Dank Waldemar Wiebe
Telefontermin Besten dank für die Klarheit die sie in meinem Fall geschaffen haben.
Telefonberatung Sehr gute und professionelle Beratung, kann ich uneingeschränkt empfehlen. Danke Herr Adamek
Telefonberatung Sehr kompetenter Anwalt. Hat mich optimal zu meinem Anliegen beraten.
Telefonberatung Danke für die schnelle Beratung
Telefontermin Sehr freundliche und fachlich versierte Beratung.