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Strafrecht Vermögensdelikte - telefonische Rechtsberatung

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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.

Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)

Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.

Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.

Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Strafrecht zu erhalten.


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RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.

RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch

RA Kaplan bestens

RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!

RAin Obermann Wir immer bestens

RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung


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