Vermögensdelikte Rechtsberatung
Strafrecht Rechtsanwalt:
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail-Rechtsberatung,
✓ Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Gesamtbewertung
10347 Bewertungen
RA Pietsch Sehr hilfreich, DANKE!!!
RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Besten Dank W.Wiebe
RA Renner Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen beantwortet bekommen und Unklarheiten beseitigt.
RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.
RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.