Sozialrecht Rentenversicherung - telefonische Rechtsberatung
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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.
Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.
Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.
Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
2896 Bewertungen
RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.
RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch
RA Kaplan bestens
RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
RAin Obermann Wir immer bestens
RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung