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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.

Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.

Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche  der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.

Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.


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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein

RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.

RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.

RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank

RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!


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