Sozialrecht Rentenversicherung - telefonische Rechtsberatung
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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.
Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.
Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.
Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
11795 Bewertungen
RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.
RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
RAin Ordemann sehr zufrieden