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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.

Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.

Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche  der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.

Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.


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RAin Ordemann Sehr zufrieden und sehr kompetent LGIKR

RA Bangert Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung

RA Hetényi Klare Ansprache - gutes Fachwissen, so stell ich mir eine Beratung vor.Ich melde mich bei neuen Kenntnissen gerne wieder!

RA Pietsch hört sehr aufmerksam zu, sehr freundlich!

RA Pietsch Dankeschön

RA Pietsch Vielen Dank für das freundliche Gespräch.


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