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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.

Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.

Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche  der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.

Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.


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RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

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