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RA Olaf Beyer

Rentenversicherung / Sozialrecht
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Als Rechtsanwalt für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.

Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.

Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.

Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche  der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.

Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.


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Telefontermin Vielen Dank! Sehr kompetente und umfassende Beratung. Unbedingt empfehlenswert!

Telefonberatung Vielen Dank für die sehr gute Beratung!

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E-Mail Beratung Vielen Dank für die tollen Beratungen! Herr Beyer hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Sehr genau und ausführliche Beratung. Herzlichen Dank

E-Mail Beratung meine Fragen wurden umfassend und direkt beantwortet. Vielen Dank.

Telefontermin Ich fühlte mich gut beraten, bei Bedarf, gerne wieder.


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