Rechtsanwalt

Menu

Anwaltshotline für Verkehrsrecht

Abstandsverstoß: RAin Claudia C. Obermann

Ein Abstandverstoß wird von der Straßenverkehrsbehörde in der Praxis eher selten geahndet.

Dies liegt insbesondere an der vergleichsweise aufwendigen und nur schwer durchführbaren Erfassung etwaiger Abstände, insbesondere bei Fahrzeugen, die in Bewegung sind. 

Ein tatsächlich erfasster oder auch angezeigter Abstandsverstoß wird in den allermeisten Fällen jedoch eine strafrechtliche Qualität haben. Ein zu dichtes Auffahren, zumeist mit der Absicht, jemanden zum Schnellerfahren zu bewegen und/oder von der Fahrbahn zu verdrängen erfüllt den Tatbestand der Nötigung gemäß §240 StGB oder auch den des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315 c StGB.

Wenn ein solcher Verstoß zweifelsfrei festgestellt wird, muss der Beschuldigte nicht nur mit einer Geldstrafe (nicht -buße) rechnen, sondern unter Umständen auch mit der Nebenstrafe der Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Sperrfrist.

Aufgrund der Schwere der möglichen Rechtsfolgen sollte hier möglichst von Anfang an ein Verteidiger hinzugezogen werden.

Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Verkehrsrecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Verkehrsrecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Verkehrsrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Verkehrsgerichten.

Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 1,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Verkehrsrecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!


Meine Bewertungen

4,9

1338 Bewertungen

5
4
3
2
1

Hotline Beratung Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank

Telefontermin Ich bin sehr froh, dass ich Frau Rechtsanwältin Obermann auf diesem Portal kennengelernt habe. Sie hat mir in einer sehr komplexen und schwierigen Rechtsangelegenheit stets ganz ausgezeichnet weitergeholfen. Frau Rechtanwältin Obermann zeichnet sich nicht nur durch ein sehr breitgefächertes, juristisches Fachwissen und langjährige Berufserfahrung aus, sondern ist auch sehr sympathisch und hilfsbereit. Ganz herzlichen Dank!

Telefontermin Ich war sehr angetan von der liebenswürdigen Art und umfangreichen Beratung. Meine Fragen wurden geklärt.Terminvorschläge sogar auch am frühen Abend, was mir sehr entgegenkam. Vielen Dank!

Hotline Beratung Wie immer, Frau Obermann ist unschlagbar in allen Rechtsgebieten.

Telefontermin Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!

Hotline Beratung Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!



* inkl. 19 % MwSt. aus dem deutschen Festnetz - ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.


Rechtsanwälte für Verkehrsrecht