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RAin Obermann: Abstandsverstoß
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Ein Abstandverstoß wird von der Straßenverkehrsbehörde in der Praxis eher selten geahndet.
Dies liegt insbesondere an der vergleichsweise aufwendigen und nur schwer durchführbaren Erfassung etwaiger Abstände, insbesondere bei Fahrzeugen, die in Bewegung sind.
Ein tatsächlich erfasster oder auch angezeigter Abstandsverstoß wird in den allermeisten Fällen jedoch eine strafrechtliche Qualität haben. Ein zu dichtes Auffahren, zumeist mit der Absicht, jemanden zum Schnellerfahren zu bewegen und/oder von der Fahrbahn zu verdrängen erfüllt den Tatbestand der Nötigung gemäß §240 StGB oder auch den des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315 c StGB.
Wenn ein solcher Verstoß zweifelsfrei festgestellt wird, muss der Beschuldigte nicht nur mit einer Geldstrafe (nicht -buße) rechnen, sondern unter Umständen auch mit der Nebenstrafe der Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Sperrfrist.
Aufgrund der Schwere der möglichen Rechtsfolgen sollte hier möglichst von Anfang an ein Verteidiger hinzugezogen werden.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Verkehrsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Verkehrsrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1503 Bewertungen
Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!
Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
Telefonberatung Liebe Frau Obermann, habe gerade mit Ihnen telefoniert und bin 100ig zufrieden für Ihre so freundliche Beratung. Vielen lieben Dank und freundliche Grüße Helga Westerhausen
Telefontermin ⭐⭐⭐⭐⭐Ich hatte eine ausgezeichnete Erfahrung mit der Beratung! Mit Frau Obermann war äußerst kompetent, freundlich und haben sich Zeit genommen, um auf all meine Fragen einzugehen. Die Informationen wurden klar und verständlich vermittelt, und ich fühlte mich während des gesamten Prozesses sehr gut betreut. Ich kann diese Beratungsstelle nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Telefonberatung Frau Rechtsanwaeltin Obermann beraet zu allen Sachfrage sehr fachkompetent und mit Empathie, ich kann daher eine Beratung durch Frau Rechtsanwaeltin Obermann sehr empfehlen, vielen Dank dafuer.
Telefonberatung Sehr gute und komponente Beratung; jederzeit wieder