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RA Kaplan: Vermögensdelikte
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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.

Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)

Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.

Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.

Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.

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Telefonberatung Klar. Schnell. Stringent. Auf den Punkt.Da können sich einige von diesen unseriösen, sinnlosen "Kollegen" bei dieser "Hotline" etwas abschneiden, die mit ewig langen Antworten und Gelaber und häufig vorgetäuschtem Nicht-Verstehen der Frage die Gespräche in die Länge ziehen.

Telefonberatung Anliegen konnte gut besprochen und geklärt werden! Sehr angenehme Beratung

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