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RA Bangert: Vermögensdelikte
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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
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Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.
Telefonberatung top - hat alles sehr gut und verständlich erklärt
Telefontermin Schnelle kompetente Beratung
Telefonberatung Meine Fragen kurz und deutlich beantwortet
Telefonberatung Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung