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Steuerhinterziehung Rechtsberatung

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Bei der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung aber auch von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren sein.

Im Falle einer Selbstanzeige mit einer nachfolgend fristgerechten Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrages kann der (zunächst) Beschuldigte unter Umständen Straffreiheit erlangen.

Eine vollendete (oder, auch nur vollendet versuchte) Steuerhinterziehung verjährt - ähnlich wie der tatbestandlich "verwandte" Betrug im Sinne von § 263 StGB nach fünf Jahren.

Die Steuerhinterziehung als echte Straftat ist abzugrenzen von der sogenannten Steuerverkürzung, welche in § 378 AO geregelt ist.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden kann, aber nicht unbedingt muss. Dagegen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein sogenanntes Offizialdelikt, das in jedem Fall von den Strafverfolgungsbehörden zu ahnden ist.


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RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.

RA Hetényi Sprach von Verschwörungstheorie ,behielt aber nach Kontra das Steuerrad für Krieg ,da er Auswanderung empfahl in Wahl zur Bundeswehr .Ich fand die Beratung egoistisch ,aber aufklärend gegenüber der Unfähigkeit des Landes ,das kaum Jura zu bieten hat stimmig.

RA Syroth Sehr gute Beratung, schnell, professionell und detailliert. Für Unternehmen empfehlenswert.

RAin Ordemann Einfach klasse! War am Anfang erst skeptisch, aber es hat super geklappt, von der Terminvergabe bis hin zum Gespräch mit Frau Ordemann. Ich kann den Kontakt nur empfehlen.

RA Pietsch Vielen Dank für die rechtlichen und auch zwischenmenschlich aufbauenden Worte.


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