Steuerhinterziehung Rechtsberatung
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Bei der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung aber auch von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren sein.
Im Falle einer Selbstanzeige mit einer nachfolgend fristgerechten Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrages kann der (zunächst) Beschuldigte unter Umständen Straffreiheit erlangen.
Eine vollendete (oder, auch nur vollendet versuchte) Steuerhinterziehung verjährt - ähnlich wie der tatbestandlich "verwandte" Betrug im Sinne von § 263 StGB nach fünf Jahren.
Die Steuerhinterziehung als echte Straftat ist abzugrenzen von der sogenannten Steuerverkürzung, welche in § 378 AO geregelt ist.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden kann, aber nicht unbedingt muss. Dagegen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein sogenanntes Offizialdelikt, das in jedem Fall von den Strafverfolgungsbehörden zu ahnden ist.
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RAin Ordemann Super!
RA Pietsch Machte ein extrem kompetenten Eindruck, ich hoffe, dass alles so stimmt, wie er mir das gesagt hat und wenn das so ist, dann hat er mir sehr geholfen!!!!
RAin Ordemann Auf den Punkt
RA Hetényi Erste erfahrung mit Herrn Hetenyi muss ich ich sagen war gut. Trotz später stunde und feiertag hat er sich die zeit genommen und mich beraten.
RA Pietsch Ich danke Ihnen.Sie haben mir sehr geholfen.LG
RA Pietsch Gute Beratunv