RA Olaf Beyer
Steuerhinterziehung / Steuerrecht
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Als Rechtsanwalt für Steuerrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Steuerrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Steuerrecht weiterhelfen kann.
Bei der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung aber auch von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren sein.
Im Falle einer Selbstanzeige mit einer nachfolgend fristgerechten Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrages kann der (zunächst) Beschuldigte unter Umständen Straffreiheit erlangen.
Eine vollendete (oder, auch nur vollendet versuchte) Steuerhinterziehung verjährt - ähnlich wie der tatbestandlich "verwandte" Betrug im Sinne von § 263 StGB nach fünf Jahren.
Die Steuerhinterziehung als echte Straftat ist abzugrenzen von der sogenannten Steuerverkürzung, welche in § 378 AO geregelt ist.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden kann, aber nicht unbedingt muss. Dagegen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein sogenanntes Offizialdelikt, das in jedem Fall von den Strafverfolgungsbehörden zu ahnden ist.
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Telefontermin Herr Beyer hat sich wirklich Zeit genommen und uns im Rahmen der telefonischen Beratung viele hilfreiche Tipps und Anregungen gegeben. Empfehlenswert!!!
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